Antrag für den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität Zustand der Wälder im Gemeindegebiet

Datum: 27.03.2021

 

Sehr geehrter Herr Schmidt,

 

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität (öffentlicher Teil) bitten wir die Verwaltung, um einen Bericht zum Zustand der Wälder auf dem Gebiet der Gemeinde. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wo verfügt die Gemeinde über eigene Waldflächen und wie groß sind diese Waldflächen?

  2. Welcher Baumbestand ist auf diesen Flächen in welchem Umfang vorhanden?

  3. In welchem Zustand befinden sich die gemeindeeigenen Wälder?

    Insbesondere:

  4. Inwieweit ist der gemeindeeigene Wald durch die Hitzeperioden der letzten Jahre, Trockenheit und/oder Schädlingsbefall (z.B. Borkenkäfer) geschädigt?

  5. Sind in den gemeindeeigenen Wäldern in den Jahren 2020 und 2021 Rodungsmaßnahmen und Aufforstungen durchgeführt worden oder noch geplant?

    Wenn ja:

  6. Wo und in welchem Umfang?

  7. Sind hierbei Baumarten verwandt worden, die mit den sich ändernden klimatischen Bedingungen (Trockenheit-, Hitze- und Nässeperioden) besser zurechtkommen?
  8. Welche Überlegungen bestehen in die Verwaltung diesbezüglich (Nr.7)?
  9. Werden die Waldflächen der Gemeinde durch das aktuell laufende Flurbereinigungsverfahren tangiert sein?
    Wenn ja:

  10. Wie wird sich die Flurbereinigung nach aktuellem Kenntnisstand auf den Waldbesitz der Gemeinde auswirken?

  11. Weiter bitten wir um Auskunft darüber, was der Gemeinde über den Zustand der Privatwälder auf Gemeindegebiet bekannt ist, was sowohl Schäden am Bewuchs wie auch größere Rodungs- und Aufforstungsmaßnahmen umfasst.

Zum Hintergrund:

Die sich ändernden klimatischen Verhältnisse, die insbesondere durch heiße Sommer, langanhaltende Trockenperioden gefolgt von teilweise sehr regenreichen Perioden gekennzeichnet sind, haben zu großen Schäden in Deutschen Wäldern geführt. Neben unmittelbaren Schäden wurde hierdurch der Baumbestand massiv geschwächt, was zu erheblichen, durch Schädlinge verursachten Schäden -hier insbesondere dem Borkenkäfer- geführt hat. Teilweise sind ganze Forstbestände in der Folge abgestorben oder unrettbar geschädigt. Wir bitten die Verwaltung vor diesem Hintergrund um einen Bericht, inwieweit die eigenen Waldflächen betroffen sind.

 

Seit längerem wird auf dem Gebiet der Gemeinde ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Im Hinblick hierauf haben viele Waldbesitzer gerade im letzten Jahr begonnen, die vorhandenen Baumbestände zu roden, da sie -nachvollziehbar- die Früchte der eigenen, vor Jahrzehnten angelegten Wälder ernten wollen und sie die Erträge der Waldwirtschaft nicht einem eventuellen Nachfolger überlassen wollen. Als Folge sind teilweise regelrechte Kahlschläge in den Wäldern zu beobachten. Zum Teil dürften die Rodungen allerdings auch eine Folge der bereits zuvor beschriebenen Waldschäden sein. Daher wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, was ihr hierüber bekannt ist.

 

In diesem Kontext ist es daher weiter wichtig zu wissen, inwieweit die gemeindeeigenen Wälder von der Flurbereinigung nach aktuellem Kenntnisstand betroffen sein werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Feyerabend
Vorsitzender der Fraktion der Wählervereinigung UNSER WACHTBERG im Rat der Gemeinde Wachtberg

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Umweltausschuss -Anfrage Waldzustandsber
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Digitaloffensive der Gemeinde Wachtberg

 Datum: 05.02.2021

 

Sehr geehrter Herr Schmidt,

 

die Fraktion der Wählergemeinschaft UNSER WACHTBERG beantragt, der Ausschuss für Infrastruktur und Bau möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss in der nächsten Sitzung Bericht zuerstatten, über

    • den Stand der bisherigen Entwicklungen zum Thema „Schnelles Internet“ im Gemeindegebiet, dessen Ausbaustand und die Erfahrung mit den am Ausbau beteiligten Netzbetreibern;

    • die aktuelle Netzabdeckung und den Leistungsstand im Gemeindegebiet;

    • infrage kommende technische Alternativen (Glasfaser, Funk, 5G/ältere Generation) unter Berücksichtigung möglicher gesundheitlicher Risiken, den örtlichen Gegebenheiten und der Endgerätekompatibilität;

    • den Stand der Aktivitäten der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises, der Gemeinde Wachtberg und der Bundesnetzagentur im Gemeindegebiet und ggf. die Verwendbarkeit bereitstehender Fördermittel des Bundes und des Landes NRW;

    • die mit einem Ausbau einhergehende finanzielle Belastung der Gemeinde. 

  2. Der Ausschuss für Infrastruktur und Bau sieht die Herstellung und den weiteren Ausbau einer leistungsstarken digitalen Infrastruktur in der Gemeinde Wachtberg als erforderlich an. Er erteilt der Verwaltung den Auftrag, eine flächendeckende digitale Vernetzung auf dem höchstmöglichen technischen Niveau konsequent voranzutreiben.

Begründung:

Ein zuverlässig leistungsstarkes und ausfallsicheres Netz ist Grundlage zeitgemäßer Administration, der faktischen und politisch gewollten Einrichtung von immer mehr Heimarbeitsplätzen, für Anforderungen der globalisierten Arbeitswelt und der Unabhängigkeit von Standorten.

 

Die Gemeinde Wachtberg mit ihrer Nähe zur Bundesstadt Bonn könnte mit dem ausgebauten Netz auf einen wichtigen Standortfaktor für Forschung, Gewerbe und Wohnwirtschaft verweisen. Homeschooling in Corona-Zeiten, haustechnische Entwicklungen und eine Gemeindeverwaltung, deren Ziel die Digitalisierung moderner Verwaltungsabläufe ist, bedürfen ebenso wie zeitgemäße schulische und gewerbliche Entwicklungen dieser leistungsstarken Technologie. Zukünftige Gewerbeprojekte und Wohnsituationen müssen daher ebenfalls grundsätzlich in alle Planungen einbezogen werden.

 

In einigen Jahren wird es Anwendungen geben, deren Datenmengen wir uns heute noch nicht bewusst machen. Ihre Bewältigung gelingt nur mit einem zuverlässigen und ausreichenden Breitbandangebot. Standard sollte der FTTB-Ausbau sein (Fibre to the building/ Glasfaser bis in das Gebäude), um die erforderlichen Mindeststandardbreiten zu gewährleisten. Bestehende Kupferleitungen, Telefonleitungen oder leistungsschwache Funkkapazitäten sind erfahrungsgemäß von Überlastungen und häufigen Ausfällen geprägt. Sie sollen von leistungsstarker Technologie abgelöst werden.

 

Die einzusetzende Übertragungstechnik bedarf der Transparenz und der Akzeptanz der Bürger. Sollte die im Auftrag zu 1.) durchgeführte Technikfolgenabschätzung gesundheitliche Risiken für unsere Mitbürger im Bereich des 5G-Ausbaus ausgehend nicht hinreichend ausschließen, soll der Glasfaserausbau im gesamten Gemeindegebiet präferiert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Feyerabend
Vorsitzender der Fraktion der Wählervereinigung UNSER WACHTBERG im Rat der Gemeinde Wachtberg

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Keine Bebauung in Arzdorf außerhalb des Flächennutzungsplans

Datum: 05.02.2021

 

Sehr geehrter Herr Schmidt,

 

Unter TOP 7 der ursprünglich für den 26.01.2021 vorgesehenen Sitzung des Planungsausschuss war ein Bericht über den Sachstand einer Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass dieser Bericht nun in der kommenden Sitzung erfolgen wird. Um hinsichtlich des planerischen Willens des Ausschusses endgültige Klarheit zu bekommen, beantrage ich für die Fraktion der Wählergemeinschaft Unser Wachtberg für die nächste Sitzung Planungsausschuss nachfolgenden Punkt auf die Tagesordnung (öffentlicher Teil) zu setzen:

 

Keine Bebauung in Arzdorf außerhalb des Flächennutzungsplans und stelle folgenden Antrag:

 

Der Ausschuss beschließt, dass eine bauliche Entwicklung der Flächen am Antoniusweg / Remagener Weg in Arzdorf über die im FNP zur Bebauung vorgesehenen Fläche hinaus nicht erfolgen soll.

 

Begründung:

Der FNP ist in seiner aktuell gültigen Fassung das Ergebnis eines langen Abstimmungs- und Entwicklungsprozesses. Aus gutem Grund hat man sich 2013 dafür entschieden, die am Ortsrand von Arzdorf gelegene, in den FNP einbezogene Fläche, nicht noch weiter in die Landschaft hinein auszudehnen. Aufgrund des am Ortsrand verlaufenden Weges mag vielleicht noch nachvollzogen werden, warum der eigentlich klar umrissene Ortsrand von Arzdorf ausgedehnt werden soll. Dabei kann und muss es aber auch mit Blick auf das durch die Gemeinde selbst formulierte Ziel eines moderaten Wachstums bleiben.

 

Soweit darauf verwiesen wird, der FNP sei anzupassen, da die in diesem Bereich geplante Bebauung nur zu etwa 50% aus dem FNP heraus entwickelt werden könne, ist dies zwar zutreffend. Ein Wunsch nach weitergehender Ausnutzung landwirtschaftlicher Flächen zur baulichen Entwicklung kann indes kein Grund für eine Änderung des FNP sein. Dies gilt auch für eine grundsätzlich angenommene Eignung des Grundstücks. Beides Gründe, die im Grundsatz für eine Vielzahl von Grundstücken herangezogen werden können, die aber im Ergebnis nicht tragen.

 

Zur Begründung einer Ausweitung des FNP helfen auch die Stellungnahmen von Bezirks- regierung und Naturschutzbehörde nicht. Hier mögen keine Bedenken vorgetragen werden. Die Planungshoheit liegt aber bei der Gemeinde und weder bei der Bezirksregierung noch der Naturschutzbehörde. Wir sind vielmehr aufgerufen zu entscheiden, was wir wollen, nicht die Bezirksregierung, nicht die Naturschutzbehörde.

 

Die Landesplanerische Anfrage ist zwar noch nicht beantwortet. Wir sind allerdings auch insoweit der Meinung, dass es an uns ist, die planerische Entscheidung zu treffen und nicht auf andere Entscheidungsträger zu warten, dies in der Hoffnung, uns werde die Entscheidung abgenommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Feyerabend
Vorsitzender der Fraktion der Wählervereinigung UNSER WACHTBERG im Rat der Gemeinde Wachtberg

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Prüfung eines Baulandmanagements

Datum: 31.12.2020

Sehr geehrter Herr Schmidt,

 

die Fraktion der Wählergemeinschaft UNSER WACHTBERG beantragt, der Planungsausschuss möge beschließen:

  1. Der Planungsausschuss sieht ein Baulandmanagement als einen Baustein, der geeignet sein kann, bezahlbaren Wohnraum in Wachtberg zu schaffen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss zur nächsten Sitzung die verschiedenen Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Baulandmanagements und deren Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde darzustellen.

Begründung:

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die planerische Ausgestaltung von Baugebieten sind zentrale Anliegen und Aufgaben der gemeindlichen Entwicklung. In der bisherigen Praxis werden insbesondere größere bebaubare Flächen von Investoren aufgekauft und nach deren Vorstellungen entwickelt. Da es sich hierbei um wirtschaftlich orientierte Unternehmen handelt, stehen bei Planung und Vermarktung die maximal mögliche Ausnutzung von Grund und Boden ebenso im Vordergrund wie der Verkauf vollständig fertig gestellter Immobilien.

 

Vor diesem Hintergrund gelingt es trotz bestehender Fördermöglichkeiten bislang nicht, in Wachtberg geförderten Wohnraum neu zu schaffen und für Mieter mit geringem Einkommen zur Verfügung zu stellen. Auch können sich in der Regel schon Menschen mit mittleren Einkommen angesichts teilweise utopischer Preise am Immobilienmarkt in Wachtberg kein

 

Eigentum leisten. Die Chance, die Kosten der gewünschten eigenen Immobilie überschaubar zu halten, bestehen nicht, da Eigenleistungen (Muskelhypothek) in der Regel allenfalls in sehr geringem Umfang möglich sind.

 

Vor diesem Hintergrund sollte erwogen werden, dass sich die Gemeinde aktiv einbringt, um Bauland zur Verfügung zu stellen und zugleich Baugebiete stärker nach den eigenen Vorstellungen zu entwickeln. Hierzu könnte ein Baulandmanagement ein geeignetes Instrument sein.

 

Wenn Eigentümer Grundstücke veräußern wollen und diese für die Ortsentwicklung oder für die Entwicklung von Baugebieten von Bedeutung sind, sollten sie zunächst der Gemeinde zum Kauf angeboten werden. Dies würde es der Gemeinde ermöglichen, wieder stärker das Heft des Handelns in die Hand nehmen zu können. Die Gemeinde könnte als Grundstückseigentümer u.a. selbst initiativ planend tätig werden und z.B. durch Architektenwettbewerbe und unter Einbeziehung der Ideen der Bürgerinnen und Bürger die Entwicklung eines Baugebiets umsetzen.

 

Auch könnten Grundstücke gezielt für sozialen Wohnungsbau reserviert und zur Verfügung gestellt werden, wobei in diesem Kontext auch die Gründung einer gemeindlichen Bauentwicklungsgesellschaft ebenso in Betracht kommen könnte, wie die Gründung einer genossenschaftlich ausgerichteten Gesellschaft, an der sich auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligen könnten.

 

Weiterer Vorteil von Grundbesitz in Händen der Gemeinde ohne eigenes Interesse an der Umsetzung der Bebauung wäre, dass auch Grundstücke zur Bebauung in Eigenregie veräußert werden könnten. Hierdurch müssten die Erwerber nicht den Gewinn eines Investors tragen. Gleichzeitig würde die Gemeinde in die Lage versetzt, die Gemeinkosten z.B. für die gemeindliche Infrastruktur, Kitas oder Schulen zu refinanzieren.

 

Angesichts knapper Bauplätze bestünde zudem die Möglichkeit, bei der Vergabe von Grundstücken Kriterien für den Verkauf zugrunde zu legen, die die Entwicklungsbedarfe und Entwicklungswünsche der Gemeinde berücksichtigen. Zu nennen sind hier z.B. Wohnraum für kinderreiche Familien, tatsächliches Mehrgenerationenwohnen oder in gewissem Umfang auch für sog. „Kinder der Gemeinde“.

 

Um entscheiden zu können, ob und ggf. in welcher Ausgestaltung ein Baulandmanagement in Wachtberg eingeführt wird, bedarf es einer umfassenden Information. Wir könnten uns vorstellen, dass auf der Grundlage der erteilten Informationen durch einen noch zu gründenden Arbeitskreis ein „Wachtberger Modell“ entwickelt wird, das in der Bevölkerung und im Rat große Zustimmung findet.

 

Weiter ist zu erwägen, dass die Gemeinde in maßvollem Umfang eine Bevorratung von Grund und Boden vornimmt. Der bevorratende Erwerb von Flächen ermöglicht nämlich nicht nur deren spätere bauliche Entwicklung. Hierdurch würde auch die Voraussetzung geschaffen, Tauschflächen zur Verfügung zu stellen, damit die Gemeinde in die Lage versetzt wird, an Stellen, an denen sie eine bauliche Entwicklung wünscht, Grundstücke zur Entwicklung zu erhalten. Oft sind nämlich Grundbesitzer nicht an einer Veräußerung von Grund und Boden interessiert, da sie diesen z.B. für den wirtschaftlichen Erhalt des Hofes benötigen. Hier erscheint die Zurverfügungstellung von Tauschgrundstücken geeignet, Abhilfe zu schaffen. Dies ist ohne eine gewisse Bevorratung indes nicht möglich.

 

Da die Fraktion UNSER WACHTBERG in den vorgenannten Punkten Handlungsbedarf sieht und je nach Fortgang des Entscheidungsfindungsprozesses Vorsorge bereits für den kommenden (Doppel?-) Haushalt getroffen werden müsste, sollten die für den weiteren Prozess erforderlichen Informationen bis zum nächsten Sitzungsblock vorliegen. Die Zeit bis zum 4. Sitzungsblock könnte so genutzt werden, die erforderlichen Entscheidungen auf den Weg zu bringen und die ggf. erforderlichen Weichen zu stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Feyerabend
Vorsitzender der Fraktion der Wählervereinigung UNSER WACHTBERG im Rat der Gemeinde Wachtberg

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Planungsausschuss - Baulandmanagement.pd
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Neuordnung der Wahlkreise im Gebiet der Gemeinde Wachtberg

Datum: 31.12.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Wachtberg am 11.02.2021 beantrage ich namens der Fraktion UNSER WACHTBERG die Aufnahme des nachfolgenden Antrages auf die Tagesordnung (öffentlicher Teil):

 

Antrag:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss bittet die Verwaltung, bis zur Sitzung am 16.09.2021 unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Kommunalwahl vom 13.09.2020 darzustellen, wie sich eine Aufteilung des Gemeindegebiets in 15, 16 und 17 Wahlkreise auf die räumliche Ausgestaltung der Wahlkreise und die Größe des Rates darstellen würde.

  2. Hierbei ist eine Abweichung von mehr als 10% in Bezug auf die Anzahl der Einwohner und der Wahlberechtigten von der durchschnittlichen Anzahl zu vermeiden.

Begründung:

Gemäß § 3 Abs. 2a) KWahlG (NW) besteht der Rat von Gemeinden mit mehr als 15.000 und nicht mehr als 30.000 Einwohnern aus 38 Vertretern, von denen 19 in den Wahlbezirken unmittelbar gewählt werden. In Anwendung dieser Norm ist das Gebiet der Gemeinde Wachtberg in 19 Wahlkreise eingeteilt. Diese Einteilung sollte hinterfragt werden, um sowohl die in § 4 Abs. 2 KWahlG (NW) vorgesehene räumliche Zuordnung wie auch die Zielgröße von 38 Ratsmitgliedern umzusetzen.

 

Aufgrund der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 20.12.2019 war für die Wahlen im September eine z.T. grundlegende Neuaufteilung der Wahlkreise erforderlich, da der bisherige Zuschnitt keinen Bestand mehr haben konnte. So mussten z.B. ein Teilbereich in Pech einem der Ließemer Wahlbezirke zugeordnet werden oder der Zukunftsweg in Villiprott einem Wahlbezirk in Pech. Diese Aufteilung hat nicht nur zu Irritationen bei den Bürgerinnen und Bürgern geführt. Sie korrespondiert auch nicht mit der Zuordnung zu den Ortsausschüssen und gibt, wie durch die Zuordnung des Zukunftswegs, auch nicht die für die Besetzung der Ortsausschüsse zutreffende Stimmverteilung wieder.

 

Das Ergebnis der Kommunalwahl vom 13.09.2020 hat weiter dazu geführt, dass der Rat der Gemeinde Wachtberg nicht aus den an sich vorgesehenen 38 Mitgliedern besteht, sondern aus 50 Mitgliedern. Ein Rat dieser Größe erscheint nach unserer Überzeugung für Wachtberg überdimensioniert und für die Arbeitsfähigkeit nicht erforderlich. Auch sollte aus Kostengründen angestrebt werden, künftig eine Größe des Rates zu gewährleisten, die die Vor- stellungen des Gesetzgebers nicht wesentlich übersteigt.

Die Fraktion der Wählergemeinschaft UNSER WACHTBERG sieht aus den vorgenannten Gründen Handlungsbedarf, um für die Wahlen im Jahr 2025 die Vorstellungen des Gesetzgebers umzusetzen.

 

In der Vorbereitung zu den Kommunalwahlen im September 2020 ist deutlich geworden, dass eine räumliche Aufteilung der Wahlbezirke nicht anders als vorgenommen rechtssicher darstellbar ist. Daher muss nach unserer Überzeugung erneut die Frage einer Reduzierung der Wahlkreise aufgegriffen werden.

 

Nach § 3 Abs. 2 KWahlG (NW) kann die Zielgröße des Rates um eine gerade Zahl reduziert werden, davon die Hälfte in den Wahlbezirken. Die Verwaltung soll daher gebeten werden, die tatsächlichen Auswirkungen einer Reduzierung der Zielgröße von 38 Ratsmitgliedern um 4, 6 oder 8 Vertreter darzustellen. Aus den unterschiedlichen Zielgrößen ergibt sich rechnerisch eine Reduzierung auf 15, 16 oder 17 Wahlbezirke.

 

Als Ergebnis ließe sich feststellen:

 

1. Wie könnte eine räumliche Aufteilung der Gemeinde in Wahlkreise aussehen.

    und

2. Welche Größe hätte ein Rat in Umsetzung der Veränderungen.

 

Bei der von der Verwaltung erbetenen Darstellung kann das Wahlergebnis der letzten Kommunalwahl zugrunde gelegt werden. Dies gilt sowohl für die prozentuale Verteilung wie auch für die Annahme, dass alle Wahlbezirke von Kandidatinnen und Kandidaten derselben Gruppierung gewonnen werden, weil sich hieraus die potentiell größte Anzahl an Überhang- und Ausgleichsmandaten ergibt.

Um für die Entwicklungen bis 2025 -z.B. aufgrund unterschiedlichen Wachstums der Ortschaften- einen Puffer zu haben, erscheint es weiter zielführend, nicht die vom Landverfas- sungsgericht in der Entscheidung vom 20.12.2019 maximal zulässige Abweichung von 15% je Wahlbezirk in Bezug auf die durchschnittliche Einwohnerzahl für die Betrachtungen zugrunde zu legen, sondern von 10%. Den Zuschnitt schon von Beginn an auf Kante zu nähen würde nur dazu führen, dass er letztlich sicher bei der durch den Wahlausschuss 2025 zu treffenden Festlegung keinen Bestand haben könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Feyerabend
Vorsitzender der Fraktion der Wählervereinigung UNSER WACHTBERG im Rat der Gemeinde Wachtberg

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