UNSER WACHTBERG: STÄDTEBAULICHEN FEHLER BEIM AUSBAU DES ROGGENACKERS IN LIESSEM IM PLANUNGSAUSSCHUSS KORRIGIEREN

Wachtberg, den 25. Januar 2020 - Der konkrete Bauantrag für drei Mehrfamilien- und drei Reihenhäuser am südlichen Ortseingang von Ließem - Bebauungsplan "Roggenacker" bestätigt die Befürchtungen der Wählergemeinschaft „Unser Wachtberg“ gleich mehrfach. Die beantragte maximale Ausnutzung der Baumöglichkeiten in Fläche und Höhe weicht gänzlich von dem bei der Aufstellung des Bebauungsplans im vergangenen Jahr immer wieder vermittelten Eindruck von einer ortstypischen Bebauung des Gebiets mit 8 Ein- und Zweifamilienhäusern ab. Mehr noch, es wird zudem eine zusätzliche Erweiterung der Grundflächenzahl (GRZ) beantragt - untere Reduzierung der Abstandsflächen zu der bereits bestehenden Nachbarbebauung- Das ist laut Vorlage für die Sitzung des Planungsausschusses am 28.1.2010 selbst der Verwaltung zu viel, die dieses Ansinnen als „eine städtebaulich nicht vertretbare Abweichung“ bewertet. 

 

Für Andreas Löllgen, der Unser Wachtberg in der Ließemer Ortsvertretung vertritt, liefert dieser Bauantrag dem Planungsausschuss eine Vorlage, sich noch einmal gründlich mit dem von Unser Wachtberg im Dezember gestellten Antrag zu beschäftigen, den Bebauungsplan zu reduzieren auf das tatsächlich gewollte Maß der Bebauung. Dazu müsse gegebenenfalls eine Veränderungssperre beschlossen werden. Erwartbar sei, dass die Verwaltung das von ihr angesprochene Schadensersatzrisiko quantifiziere. Die Mitglieder des Planungsausschusses haben, so Unser Wachtberg, jetzt die Chance - aber auch die Pflicht - zu erklären, was sie wirklich mit dem Bebauungsplan hinsichtlich der Entwicklung des Ortes Ließem in diesem prominenten Bereich festlegen wollten. Berücksichtigt werden müsse dabei auch die daraus erfolgende Präjudizierung für dass das angrenzende Gelände in seiner späteren Bebauung. Zu befürchten sei eine Verdoppelung der jetzt schon blockhaften Gebäudeballung am Ortseingang. Diese Wirkung hatte der Planer während der Bürgerbeteiligung öffentlich vermeiden wollen. Der Antrag von „Unser Wachtberg“, das Areal mit einem Mehrgenerationen-Haus mit max. 10 Wohneinheiten zu bebauen, wurde 2018 im Köllenhof vom Büro Dr. Naumann als zu massiv für einen Ortsrand zurückgewiesen. Dem schloss sich der Ausschuss damals an.

 

So nachvollziehbar es sei, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans die leise Relativierung in der Fülle der Unterlagen von einer „beispielhaften“ Bebauung überlesen wurde, so klar müsse die Dimension des Vorhabens jetzt jedem sein. Die konkrete Planung mit Staffelgeschossen und insgesamt 28 Wohneinheiten widerspreche dem, was sich Ausschussmitglieder und Anwohner vorgestellt hätten. „Bauen und Wohnen“ haben eine zentrale Funktion beim Zusammenleben der Menschen in einem Ort, was auch die Parksituation einschließt“, so Löllgen. Die Planungen am Roggenacker sei ein städtebaulicher Fehler, den andere ausbaden müssten als die, die daraus Rendite zögen.