Unser Wachtberg gegen Windräder in Fritzdorf / Arzdorf / Adendorf

Unser Wachtberg gegen Windräder in Fritzdorf / Arzdorf / Adendorf
Das sind die einzigen Windräder, die wir in Wachtberg sehen möchten!

 

Eilantrag für die Sitzung des Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wachtberg am 01.09.2020

 22.08.2020

Auskunft und Beratung

 

Fraktion der Wählervereinigung UNSER WACHTBERG

im Rat der Gemeinde Wachtberg

 

Sehr geehrter Herr Bold, sehr geehrte Damen und Herren, 

 

im General Anzeiger von heute war zu lesen, dass mindestens 20 örtliche Landwirte im Bereich Adendorf-Arzdorf-Fritzdorf von einer Betreiberfirma von Windkraftanlagen massiv unter Druck gesetzt werden, um Pachtverträge abzuschließen, die die Errichtung und den Betrieb von Windrädern ermöglichen sollen. Nach aktueller Rechtslage besteht u.U. die Gefahr, dass bei Abschluss von Pachtverträgen Baugenehmigungen beantragt und erteilt werden (müssen), ohne dass die Gemeinde steuernd eingreifen kann. Daher besteht aktuell höchster Handlungsbedarf.

 

Die Fraktion Unser Wachtberg bittet zunächst die Bürgermeisterin um Auskunft, über welche Informationen der Gemeinde in Bezug auf Anzahl und Lage möglicher Windräder sowie den Stand der Überlegungen einschließlich ggf. bereits abgeschlossener Pachtver- träge verfügt. Bei letzterem halten wir die Offenlegung der entsprechenden Grundstückseigentümer nicht für erforderlich, damit die Angelegenheit in öffentlicher Sitzung dargestellt und beraten werden kann.

 

Weiter bitten wir um Auskunft, wie die Bürgermeisterin vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen zu den seit langem bestehenden Überlegungen steht, im Bereich Aden- dorf/Arzdorf/Fritzdorf eine Windenergiezone einzurichten.

 

Im Oktober 2011 hatte der vorherige Rat der Gemeinde Wachtberg beschlossen, im Flächennutzungsplan eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen auszuweisen. Diese wurde im Flächennutzungsplan nicht übernommen. In der Folgezeit haben sich der Pla- nungs- und Umweltausschuss bzw. der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Planung erneut wiederholt mit der Thematik beschäftigt.

 

Der Ausschuss hatte eine Fläche im Bereich Adendorf/Arzdorf/Fritzdorf mit der Größe von etwa 13 ha als mögliche Konzentrationszone in den Blick genommen. Die Fläche beruhte auf dem seinerzeit zugrunde gelegten Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Wohnbebauung und einer möglichen Windkraftanlage.

 

In seiner Sitzung vom 13.1.2015 hielt der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Planung aufgrund der Ergebnisse der zwischenzeitlich durchgeführten Artenschutzprüfung I sowie nach Abstimmung mit der Bezirksregierung zum Ausschluss von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG vertiefende Geländeuntersuchungen und eine artenschutzrechtliche Bewertung im Rahmen einer Artenschutzprüfung II für erforderlich. Die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung und die weiteren Beschlüsse lassen sich leider nicht recherchieren, da genau diese Seite aktuell im Ratsinformationssystem nicht zur Verfügung steht.

 

Es wird daher insoweit um entsprechende Information der Verwaltung gebeten.

 

Nach § 249 Abs. 3 BauGB können die Länder einen Mindestabstand zu Windkraftanlagen festlegen, der nach Satz 2 allerdings 1.000 Meter nicht übersteigen darf. Eine Ausnahme gilt, wenn vor dem 14.08.2020 durch Landesgesetz ein größerer Mindestabstand festgelegt war. In dem im Juli 2019 vom Landtag verabschiedeten Landesentwicklungsplan wurde ein Mindestabstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung festgeschrieben.

 

Es wird insoweit um Auskunft gebeten, ob diese Festschreibung eine ausreichende gesetzliche Festschreibung im Sinne von § 249 BauGB bedeutet, der auch für den Bereich Adendorf/Arzdorf/Fritzdorf einzuhalten wäre und wie sich ein derartiger Mindestabstand auf die Möglichkeiten auswirkt, im angesprochenen Bereich Windkraftanlagen zu errichten.

 

Ergänzend wird um Auskunft und Beratung gebeten, ob die Pläne für die Einrichtung einer Windenergiezone unter Berücksichtigung des einzuhaltenden Mindestabstandes (1.000 oder 1.500 Meter) erneut aufgegriffen werden sollen, um steuernd auf die mögliche Errichtung von Windkraftanlagen einzuwirken und um jedenfalls einen Wildwuchs zu verhindern.

 

In diesem Kontext wird auch um Auskunft gebeten, was von Seiten der Gemeinde unternommen werden kann, um zu verhindern, dass ggf. aktuell gestellte Bauanträge positiv beschieden werden, ohne dass die Gemeinde steuernd eingreifen kann.

 

Im Ausschuss wird weiter zu beraten sein, welche Schritte aufgrund der von der Gemeinde erteilten Informationen gegangen werden sollen.

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Sollten Sie die Eilbedürftigkeit nicht sehen oder aus anderen Gründen eine Aufnahme in die Tagesordnung nicht vorsehen, beantrage ich Namens der Fraktion Unser Wachtberg, noch vor dem 11.09.2019 eine Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt einzuberufen.

 

Die Sache kann nicht bis zur Konstituierung des neuen Rates und seiner Ausschüsse aufgeschoben werden, da die greifbare Gefahr besteht, dass bis zu diesem Zeitpunkt Fakten geschaffen sind, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Mit freundlichen Grüßen

 

Mira Schwarzenberger
Stellvertretende Vorsitzende der
Fraktion der Wählervereinigung UNSER WACHTBERG im Rat der Gemeinde Wachtberg